Platzregeln
im Überblick
Um ein bestmöglichstes Platz- und Spielerlebnis in unserem Golfclub zu gewährleisten, haben wir entsprechende Platzregeln aufgestellt, die Sie hier einsehen können.
1. Ausgrenzen
- Aus wird durch weiße Pfähle, Zäune, Mauern oder weiß markierte Baumstämme gekennzeichnet.
Sofern weiße Linien vorhanden sind, haben diese Vorrang. - Beim Abschlag von Bahn 11 ist die kurzgeschnittene Rasenfläche von Bahn 8 (Fairwayhöhe oder
kürzer) Aus.
2. Penalty Areas
- Penalty Areas sind durch rot oder gelbe Pfähle bzw. Linien gekennzeichnet; Linien haben Vorrang vor
Pfählen. - Für folgende Penalty Areas gilt die Musterplatzregel B-3 (provisorischer Ball für einen Ball in einer
Penalty Area): Loch 4 linkes Wasser hinter dem roten Abschlag, Loch 5 erstes Wasser rechts und
Loch 11 rechtes Wasser. - Weiß ein Spieler nicht, ob sein Ball in einer dieser Penalty Areas liegt, darf er einen provisorischen Ball
nach den anwendbaren Erleichterungsmöglichkeiten der Regel 17.1 spielen. - Wird der ursprüngliche Ball außerhalb der Penalty gefunden, muss das Spiel mit dem ursprünglichen
Ball fortgesetzt werden. - Wird der ursprüngliche Ball innerhalb von drei Minuten in der Penalty Area gefunden, darf der Spieler
wählen, ob er den ursprünglichen Ball spielt, wie er liegt, oder das Spiel mit dem provisorischen Ball
fortsetzt. - Wird der ursprüngliche Ball nicht innerhalb von drei Minuten gefunden oder ist es bekannt oder so
gut wie sicher, dass er sich in der Penalty Area befindet, wird der provisorische Ball zum Ball im Spiel.
3. Spielverbotszonen
- Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet oder durch Aushang bzw.
Markierung anderweitig als solche bestimmt. - Neu eingesäte und/oder mit Sand ausgebesserte Flächen sowie Neuanpflanzungen - insbesondere
junge Bäume, die durch Stützpfähle und/oder Pflanzlöcher kenntlich sind - sind Spielverbotszonen.
Dies gilt nicht für mit Sand ausgebesserte Divots. - Das Spielen aus einer Spielverbotszone ist verboten. Ein Spieler muss Erleichterung nach der
anwendbaren Regel in Anspruch nehmen: Regel 16.1f bei Spielverbotszonen in ungewöhnlichen
Platzverhältnissen und Regel 17.1e bei Spielverbotszonen in Penalty Areas. - Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone, aber die Spielverbotszone beeinträchtigt den
beabsichtigten Stand oder Schwung, ist ebenfalls die vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch zu
nehmen. - Soweit das Betreten einer Spielverbotszone untersagt ist, kann dies als schwerwiegendes Fehlverhalten
gewertet werden.
4. Boden in Ausbesserung und ungewöhnliche Platzverhältnisse
- Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle, blaue Pfosten oder durch blaue, fallweise auch weiße
Linien gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. - Auch ohne Kennzeichnung gelten als ungewöhnliche Platzverhältnisse: frisch verlegte Soden sowie
Kahlstellen auf kurz gemähten Flächen (Fairwayhöhe oder niedriger), die größer als die ausgegebene
Scorekarte sind. Nicht dazu gehören vertrocknete Grasflächen oder Divotlöcher. - Erleichterung wird nach Regel 16.1 gewährt.
5. Tierkot
- Kot von Wasservögeln darf nach Wahl des Spielers behandeln werden als loser hinderlicher Naturstoff
nach Regel 15.1 oder als Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist. - Nimmt der Spieler Erleichterung als loser hinderlicher Naturstoff in Anspruch, darf der Ball nach
Musterplatzregel E-2 aufgenommen, gereinigt und straflos an die ursprüngliche Stelle zurückgelegt
werden; die Stelle ist zuvor zu markieren.
6. Wege, Pfosten und Pfähle als unbewegliche Hemmnisse
- Alle Wege und Pfade uaf dem Platz, einschließlich unbefestigter Wald- und Verbindungswege, werden
als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 gewährt
wird. - Alle Pfosten und Pfähle auf dem Platz werden - mit Ausnahme von Grenzmarkierungen die die
Platzgrenze kennzeichnen - als unbewegliche Hemmnisse behandelt. - Erleichterung nach Regel 16.1 ist zulässig, wenn ein solcher Pfosten oder Pfahl die Lage des Balls, den
beabsichtigten Stand oder den beabsichtigten Schwung beeinträchtigt. - Weiße Auspfähle sowie sonstige Pfosten, Zäune oder Mauern, die eine Platzgrenze kennzeichnen, sind
Aus-Gegenstände. Von ihnen gibt es keine straflose Erleichterung. - Pfosten oder Pfähle, die Penalty Areas, Spielverbotszonen oder andere Regelbereiche kennzeichnen,
behalten ihre Kennzeichnungsfunktion bei. - Liegt der Ball in einer Penalty Area, besteht von diesen Pfosten oder Pfählen keine straflose
Erleichterung nach Regel 16.1; es gelten ausschließlich die Erleichterungsmöglichkeiten der Regel 17,
soweit nicht eine andere anwendbare Regel oder eine besondere Platzregel eingreift.
7. Unbewegliche Hemmnisse nahe am Grün (2+2 - Sprinklerregel)
- Bei Sprinklerköpfen und sonstigen fest installierten Bewässerungseinrichtungen nahe am Grün gilt
zusätzlich folgende Erleichterungsmöglichkeit. - Liegt der Ball im Gelände, darf der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, wenn
ein solches unbewegliches Hemmnis auf seiner Spiellinie liegt, auf dem Grün oder innerhalb von zwei
Schlägerlängen vom Grün liegt und zugleich innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt ist. - Diese Platzregel gilt nur, wenn sowohl der Ball als auch das Hemmnis in einem Teil des Geländes
liegen der auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist. - Es muss vollständige Erleichterung in Anspruch genommen werden; dies umfasst sowohl physische
Behinderung als auch Behinderung der Spiellinie. - Keine Erleichterung besteht, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.
8. Mähroboter und Ladestationen
- Mähroboter einschließlich Ladestationen sind unbewegliche Hemmnisse.
- Wird die Balllage, der beabsichtigte Stand oder der beabsichtigte Schwung durch einen Mähroboter
oder eine Ladestation beeinträchtigt, muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch
genommen werden. - Trifft ein Ball einen Mähroboter, ist das nach Regel 11.1a straffrei; der Ball ist zu spielen, wie er liegt.
- Verschiebt oder zerstört ein Mähroboter einen Ball, gilt der Ball als durch äußeren Einfluss bewegt. Er
ist an seine ursprüngliche Stelle zurückzulegen; diese ist erforderlichenfalls nach bestem Wissen zu
schätzen. Der Ball darf gereinigt und bei Beschädigung ersetzt werden.
9. Freileitungen und Masten
- Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball auf den Bahnen 5,7,8 oder 11 eine Freileitung oder
den dazugehörigen Mast getroffen hat, zählt der Schlag nicht. - Der Spieler muss den Schlag straflos von der Stelle des vorherigen Schlags wiederholen (Regel 14.6).
- Unterlässt der Spieler die Wiederholung, zählt der Schlag und es gilt die Grundstrafe.
10. Unterbrechung und Wiederaufnahme des Spiels
- Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr (z.B. Blitzschlag in naher Umgebung): ein langer Signalton
von etwa 25 Sekunden ohne Pause. - Wiederaufnahme des Spiels: zwei Signaltöne von jeweils etwa sechs Sekunden mit Wiederholung.
- Wetterbedingte Spielunterbrechung ohne unmittelbare Gefahr: drei Signaltöne von jeweils etwa fünf
Sekunden. - Spielabbruch durch die Spielleitung: zwei Signaltöne von jeweils etwa zehn Sekunden.
- Unabhängig davon darf jeder Spieler bei Blitzgefahr eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).
11. Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln
- Soweit in den Golfregeln oder in diesen Platzregeln nichts anderes bestimmt ist, gilt die Grundstrafe:
Lochverlust im Lochspiel bzw. 2 Strafschläge im Zählspiel.
12. Platzhinweise (keine Platzregeln)
- Entfernungsangaben bis zum Grün: 50m blau, 100m weiß, 150m rot, 200m blau
- Flaggenpositionen: vorne gelb, Mitte rot, hinten weiß.